Chipkartenwechsel

Achtung! An Sportschützen und Jäger! Achtung!
Wer noch im Besitz der „alten“ Schießkarte (Chipkarte) ist, muss diese bis zum 1. April (kein Scherz) umtauschen. Wir geben unsere alte Trapanlage ab und somit auch das Kartenlesegerät. Danach kann ein eventuelles Guthaben nicht mehr ausgelesen werden und verfällt somit. Die Karten können auch mit vollständigen Angaben zum Besitzer an unser Büro geschickt werden. Der Pfandwert der Karte beträgt 10,00  € und wird bei Rückgabe auch später erstattet. Oder ihr lasst euch gleich die neue Karte aushändigen mit frischem Guthaben könnt ihr sofort
unsere neue Anlage kennenlernen.

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